München – Die AfD-Fraktion will gegen die Maskenpflicht im Landtag, die seit Donnerstag auch für Abgeordnete gilt, klagen. Man werde beim Verwaltungsgericht Klage einreichen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier. Die Maskenpflicht bedeute eine „massive Einschränkung“ des freien Mandats. Die Abgeordnetenrechtskommission des Landtags hingegen hält die Maskenpflicht für Abgeordnete für zulässig.
Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte am Mittwoch angeordnet, dass von Donnerstag an auch alle Abgeordneten verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Parlamentarier, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Zwangsgeld rechnen, bei wiederholten Verstößen auch mehrfach.
Seit Mitte Juni müssen alle Mitarbeiter und Beschäftigte im Maximilianeum und in den Außengebäuden des Landtags Masken tragen. Nur in den Sitzungssälen können sie abgelegt werden, wenn der Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Für die Abgeordneten hatte es Aigner zunächst bei einer dringenden Empfehlung, einem Maskengebot, belassen. Weil sich die Mehrzahl der AfD-Abgeordneten nicht daran hielt, machte sie von ihrem Hausrecht Gebrauch und ordnete Maskenpflicht für alle an.
Die Abgeordnetenrechtskommission des Landtags hält das aktuell für zulässig – die Maskenpflicht müsse aber nach der Sommerpause überprüft werden. „Tatsächliche Erschwerungen der Kontakte, die sich aus dem Tragen der Masken ergeben, bewirken noch keine verfassungsrechtlich relevante Einschränkung des freien Mandats“, heißt es in einer Stellungnahme. Zudem diene die Maskenpflicht „der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Parlaments“.