Berlin – Für die Intensivpflege schwerkranker Menschen – etwa mit künstlicher Beatmung – gibt es neue Qualitätsvorgaben, um einen hohen Versorgungsstandard zu gewährleisten. Darauf zielt ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das der Bundestag gestern Abend verabschiedet hat. „Intensivpflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein“, sagte Spahn. Daher würden nun verbindliche Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause festgeschrieben. Außerdem werde Intensivpflege in stationären Einrichtungen „endlich bezahlbar“.
Die Reformpläne waren nach Protesten von Ärzten, Patientenvertretern und Sozialverbänden noch geändert worden. Die Kritik entzündete sich vor allem daran, dass Intensivpflege in der eigenen WohnungZS ursprünglich nur noch eine Ausnahme sein sollte. Vielfach wurden Zwangseinweisungen in Heime befürchtet.
Stattdessen ist nun vorgesehen, dass außerklinische Intensivpflege grundsätzlich in Pflege- und Behindertenheimen, Wohneinheiten und auch „in der eigenen Häuslichkeit“ erbracht werden kann. „Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen“, heißt es. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas betonte: „Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann wird das auch in Zukunft möglich sein.“ Die Opposition hat daran aber weiterhin Zweifel.
Laut Gesetz sollen die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen mit direkten Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Nur besonders qualifizierte Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen.