Fahrverbot-Novelle kippt

Scheuers zweiter dicker Bock

von Redaktion

ALEXANDER WEBER

Ein Schelm, der Böses dabei denkt: Da legt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Frühjahr eine Reform der Verkehrsregeln vor, in die ihm die Bundesländer zuvor noch einige – aus Sicht vieler Autofahrer unverhältnismäßig harte – Strafverschärfungen hineinverhandelt haben. Und kurz später stellt sich heraus, dass die Verordnung für die neuen Fahrverbote einen Formfehler enthält. Ist das noch regierungsamtliche Schludrigkeit? Oder erneutes Versagen des CSU-Ministers, der sein Haus nicht im Griff hat? Immerhin ist es der zweite dicke Bock, den Scheuer in seiner bisherigen Kabinettszeit geschossen hat. Erst das teure Debakel mit der Ausländer-Maut und jetzt die peinliche Rücknahme der Bußgeld-Novelle. Gut, dass bald Bundestagswahlen sind – Bewerbungen für die Scheuer-Nachfolge werden angenommen.

Dabei ist der Gegenstand der Diskussion ja ernster Natur. Es geht um den Zwiespalt, einerseits den Schutz von Fußgängern, Radfahrern und anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtslosen Autofahrern zu verbessern. Andererseits: Ist wirklich jeder, der mit 21 km/h beispielsweise auf dem Mittleren Ring in München geblitzt wird, ein krimineller Raser? Selbst wenn er seit 20 oder oder 30 Jahren mit „weißer Weste“ durchs Land fährt? Ein „Erstsünder“ sollte anders behandelt werden als ein Wiederholungstäter. Hohes Bußgeld ja, Fahrverbot nein. Der jetzige Weg zur Änderung der Reform mag einen blamablen Anfang haben. Aber vielleicht endet er in einem Kompromiss, mit dem alle leben können.

Alexander.Weber@ovb.net

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