8. Juli 1985: Im Prozess um die gefälschten Hitler-Tagebücher verurteilt das Landgericht Hamburg Konrad Kujau und den „stern“-Reporter Gerd Heidemann zu mehrjährigen Haftstrafen. Beide werden jedoch wegen Haftverschonung aufgrund ihres hohen Alters sofort entlassen.
Dieser Artikel (ID: 1275745) ist am 08.07.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).