Paritätsgesetz ungültig
Verfassungsgericht kippt Thüringer Regelung
Weimar – Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Reißverschlussprinzip bei der Besetzung von Kandidatenlisten für Landtagswahlen mit Männern und Frauen für nichtig erklärt. Das im vergangenen Jahr vom Thüringer Landtag beschlossene Paritätsgesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleich