Paritätsgesetz ungültig

von Redaktion

Verfassungsgericht kippt Thüringer Regelung

Weimar – Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Reißverschlussprinzip bei der Besetzung von Kandidatenlisten für Landtagswahlen mit Männern und Frauen für nichtig erklärt. Das im vergangenen Jahr vom Thüringer Landtag beschlossene Paritätsgesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit, hieß es zur Begründung des Urteils. „Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht“, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann.

Das Gesetz sieht vor, dass Parteien in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Ziel der Gesetzesnovelle war es, den Anteil von Frauen im Parlament perspektivisch zu erhöhen. Erstmals hätte diese Regelung bei der im April 2021 anstehenden Landtagswahl gegolten. Durch das Urteil findet sie keine Anwendung.

Gegen das Paritätsgesetz hatte die Thüringer AfD geklagt. Sie hatte argumentiert, dass die zwingende paritätische Besetzung der Kandidatenlisten die Parteien in ihrer Freiheit beschränke, selbst über die Kandidaten für Wahlen zu entscheiden.

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