Hört man in den Medien über unseren Straßenverkehr, dann könnte man meinen, es gibt bei uns nur verantwortungslose Raser. Weil durch überhöhte Geschwindigkeiten nun einmal die meisten Unfälle entstehen, wird die Straßenverkehrsordnung laufend verschlimmbessert. „Raser“ ist für den Gesetzgeber jeder, der die zugelassene Geschwindigkeit um mehr als 20 Stundenkilometer überschreitet. Nach der jüngsten Verordnung, die hoffentlich nie in Kraft treten wird, soll man schon beim ersten Fehlverhalten den Führerschein abgeben müssen. Das ist unverhältnismäßig. Dazu belasten doch schon die ständig steigenden Geldbußen den viel zu stark, der nur über ein kleines Portemonnaie verfügt. Dabei ist die Zahl der Verkehrstoten mit „nur“ 3046 im Jahr gottlob so niedrig wie nie zuvor. Der Gesetzgeber vergisst, dass derjenige, der die Welt zum Paradies machen will durch übertriebene Vorschriften, sie erst recht in das Freigehege eines Gefängnisses verwandelt.
Wenig hört man dagegen von denen, die ihre Fahrzeuge im „öffentlichen Verkehrsraum“ abstellen. Damit meine ich nicht die Parkenden, die an den ständig kontrollierten Parkuhren übermäßig zur Kasse gebeten werden. Ich denke an meine eigene Nachbarschaft im Vorort. In unserer Wohnstraße werden Wohnwagen und Boote der Nachbarn für den Sommer hergerichtet. Dafür hat jeder Verständnis. Bei uns parken dazu aber nun schon seit Wochen zwei sperrige Autos mit ganz fremden Kennzeichen. Keiner der Nachbarn weiß, wem sie gehören und warum sie uns mit ihrem Besuch beehren. Irgendjemand hat sich schon etwas dabei gedacht, sie gerade bei uns abzustellen. Dass wir dadurch bei der morgendlichen Fahrt ins Büro Slalom üben müssen, ist ebenso gleichgültig wie der Umstand, dass uns Parkplätze vor der Tür für unsere Besucher fehlen. Und bei der Ausfahrt aus der Garage gilt es, den Kopf zu verrenken, um zu sehen, ob die Straße hinter dem Fremd-Parker frei ist.
Der Gesetzgeber aber, der so überaktiv bei der Einziehung von Führerscheinen und mit Geldbußen bei den „Rasern“ ist, zeigt kaum Interesse an den Dauerparkern. Die Straßenverkehrsordnung hat zwar in Paragraf 12 „Halten und Parken“ einiges geregelt, sagt aber nichts darüber, ob das Dauerabstellen von fremden PKWs in einer Wohnstraße zulässig ist. In § 12 unter 3 b) heißt es lediglich, dass „Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug“ nicht länger als zwei Wochen geparkt werden dürfen. Das spricht dafür, dass es für normale PKW eine solche zeitliche Beschränkung nicht gibt.
So leben wir weiter fröhlich mit den Unbekannten, die unsere Straße vollstellen. Mich tröstet, dass es in diesem Lande, wo alles verboten und geregelt ist, noch kleine Freiräume gibt. Aber wenn ich beim abendlichen Gang vor die Tür mit dem Hund mal den treffe, der den Platz direkt neben meiner Einfahrt als dauernden Abstellplatz für seinen Anhänger benutzt, werde ich doch freundlich bitten, das Fahrzeug zu entfernen. Kann sein sogar, dass mein kleiner Hund ein wenig dazu bellt.
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