Eine heikle Lücke im Gesetz

von Redaktion

Wie eine Testpflicht für Urlaubs-Heimkehrer juristisch wasserdicht umgesetzt werden soll, ist unklar. Minister Jens Spahn will das Infektionsschutzgesetz, Grundlage der meisten Corona-Maßnahmen, wählen. Es macht zwar den Weg für Schulschließungen oder Ausgangsbeschränkungen frei. Vorgaben für zwingende Tests enthält es aber nicht. In Paragraf 29 des Gesetzes heißt es lediglich, dass Kranke oder Ansteckungsverdächtige einer Beobachtung unterworfen werden können. Ein neues Gesetz wäre wasserdicht, hätte aber einen Haken: Es dauert. Regulär tagen Bundestag und Bundesrat erst im September.

Artikel 1 von 11