Grüne klagen gegen Grenzpolizei

von Redaktion

Bayerns Verfassungsgerichtshof soll über Zulässigkeit urteilen

München – Bayerns Grenzpolizei wird zum Fall für den Verfassungsgerichtshof. Für den 10. August ist eine mündliche Verhandlung über die Wiedereinführung der Grenzpolizei vor zwei Jahren angesetzt, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Grünen im Landtag wollen klären lassen, ob die Wiedereinrichtung und die Befugnisse der Grenzpolizei mit der Verfassung vereinbar sind. Sie sehen unter anderem Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Außerdem kritisieren sie die Zuständigkeit der Grenzpolizei, denn sie hat – wenn sie grenzpolizeiliche Aufgaben des Bundes wahrnimmt – nicht nur landesrechtliche Befugnisse, sondern auch bundesrechtliche, beispielsweise bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs. Die CSU-Landtagsfraktion und die Staatsregierung gehen dagegen davon aus, dass die Regelung nicht die „bundesrechtliche Kompetenzordnung“ verletzt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verweist auf deutlich steigende Fahndungserfolge bei Haftbefehlen und Passfälschungen.

Bayern geht mit der Grenzpolizei einen Sonderweg. Sie war bereits 1948 eingeführt und unter anderem für die Kontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen in Bayern eingesetzt worden. 50 Jahre später, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zur ehemaligen DDR, der Aufhebung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich und der Aufweichung der Grenzsituation nach Tschechien, wurde sie aufgelöst. Zum 1. August 2018 wurde sie dann im Zuge der Diskussion um die Zuwanderung von Flüchtlingen etwa über die Balkanroute als Teil der Landespolizei wieder eingeführt und umfasste zunächst rund 500 Beamte. Bis 2023 plant das Innenministerium mit 1000.

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