Berlin – Im Streit um Strafen für Raser pocht Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer weiter auf eine Abmilderung der kürzlich verschärften Regeln. Er wolle zügig Rechtssicherheit und eine „verhältnismäßige Lösung“, teilte der CSU-Politiker nach einer Videokonferenz mit den Landes-Verkehrsministern mit, die keinen Kompromiss gebracht hatte. „Denn aus fachlicher und rechtlicher Sicht soll dieses scharfe Schwert eines Fahrverbots nur in besonders schweren Fällen angewendet werden.“
Hintergrund ist eine vom Bundesrat beschlossene Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs, die unter anderem einen Monat Fahrverbot schon bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher vorsieht. Kurz nach dem Beschluss der Länderkammer hatte Scheuer gefordert, diese Verschärfung abzumildern. Wegen eines Formfehlers haben die Länder die neuen Regeln außer Vollzug gesetzt. Nun gibt es Streit darüber, ob nur der Formfehler korrigiert oder auch die härteren Strafen abgemildert werden sollen.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sollte vor allem das Radfahren in Städten sicherer machen, im Bundesrat hatten die Länder aber zahlreiche Änderungen hinzugefügt. Auch nach der Videokonferenz gebe es unterschiedliche Positionen, sagte ein Sprecher des saarländischen Verkehrsministeriums, das derzeit den Vorsitz hält.
Der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) schlug demnach vor, dass innerorts in Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindergärten bei Tempoüberschreitungen ab 21 Stundenkilometern schon beim ersten Verstoß ein Fahrverbot verhängt wird. Gleiches solle ab 26 Stundenkilometern außerorts in Autobahnbaustellen gelten. Außerdem sollen Bußgelder erhöht werden.
„Wir haben heute nichts beschlossen, weil die Meinungen zu weit auseinanderliegen“, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). „Aber niemand von uns will Kulanz gegenüber Rasern. Und wir sind uns alle einig, dass wir schnell eine Lösung finden müssen.“
Nach Angaben Hermanns fand der NRW-Kompromissvorschlag ebenso Fürsprecher wie die grüne Haltung, den Formfehler zu korrigieren und die Straßenverkehrsordnung ansonsten so zu belassen, wie sie den Bundesrat passiert hatte. Laut Teilnehmerkreisen vereinbarte die Konferenz, dass bis zum September eine rechtssichere Lösung erarbeitet werden soll. Der Bundesrat könnte dann eine Novelle anstoßen.