Nach vielen Debatten über den Umgang mit der Corona-Krise haben sich Bund und Länder zusammengerauft. Wegen der steigenden Infektionszahlen haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Reihe von Verschärfungen und Schutzmaßnahmen verständigt:
Maskenpflicht: Wer zum Beispiel in Bussen und Bahnen keine Maske trägt und erwischt wird, musste bislang in einigen Bundesländern viel zahlen – in anderen weniger oder gar nichts. Jetzt haben sich Bund und Länder darauf verständigt, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro zu erheben. Einzig Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) kündigte an, die Regelung in seinem Land nicht umsetzen zu wollen. In Bayern zahlen Maskenverweigerer weiterhin wesentlich mehr Bußgeld als im Rest von Deutschland: Hier sind 250 Euro für Verstöße fällig.
Schulen: In Deutschlands Schulen sollen künftig einheitliche Regeln zum Schutz gegen Corona-Infektionen gelten. Zunächst gibt es damit aber keine bundesweite Linie bei der Maskenpflicht für Schüler und Lehrer. Die Hygienevorschriften im Schulbetrieb sollen aber künftig nach einheitlichen Maßstäben erfolgen. Die Regierungschefs von Bund und Ländern beauftragten die Kultusministerkonferenz, sich hierauf zu verständigen. An den Schulen in Nordrhein-Westfalen endet nach Aussage von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am 31. August die dort geltende Maskenpflicht auch im Unterricht.
Reiserückkehrer: Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten sollen ab dem 15. September nicht mehr kostenlos getestet werden. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält im Freistaat aber an seinem Angebot für kostenlose Tests an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen fest. Reise-rückkehrer aus Risikogebieten sollen demnächst eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten. Der Bund fordert die Länder zudem auf, die Quarantänepflichten vor Ort schärfer zu kontrollieren und bei Pflichtverstößen Bußgelder zu verhängen.
Großveranstaltungen: Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste sollen nach Vorstellungen der Regierungschefin bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten bleiben. Ausnahmen könne es in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben. Über die Zulassung von Weihnachtsmärkten und Karnevalsveranstaltungen will Merkel erst später entscheiden. Der FußballBundesliga drohen indessen bis zum Jahresende Spiele vor leeren Zuschauerrängen. Dieses Verbot würde neben den Fußballclubs von der Bundesliga bis zur Regionalliga auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey sowie weitere stark von Zuschauer-Einnahmen abhängige Sportarten empfindlich treffen.
Feiern: Die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel konnten sich nicht auf eine Begrenzung der Teilnehmerzahl für Privatfeiern verständigen. Ursprünglich hatte das Bundeskanzleramt vorgeschlagen, die Zahl der Teilnehmer an Privatfeiern auf 25 zu begrenzen – dagegen gab es aber Widerstand aufseiten der Ministerpräsidenten.