Das Ende der Meinungsfreiheit

von Redaktion

Auswärtiges Amt rügt die Türkei – 10 800 Asylanträge in 2019

Berlin – Bei der Wahrung demokratischer Grundrechte stellt das Auswärtige Amt der Türkei ein vernichtendes Zeugnis aus. „Die türkische Verfassung garantiert Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit. In der Praxis sind diese Rechte aber weitgehend ausgehebelt“, heißt es in dem vertraulichen „Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage“ in dem Land. Die türkischen Print- und TV-Medien sind demnach „nahezu vollständig gleichgeschaltet“.

Die vom Auswärtigen Amt regelmäßig für die wichtigsten Herkunftsländer erstellten Lageberichte sind eine wichtige Entscheidungshilfe im Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ausländerbehörden, aber auch Gerichte nutzen sie zur Beurteilung der Lage im Herkunftsland. Knapp 10 800 Türken beantragten 2019 in Deutschland Asyl. Rund jeder Zweite erhielt hierzulande Schutz, wenn man Entscheidungen ausklammert, die sich etwa aus rein formalen Gründen erledigt haben.

Wen die Regierung in Ankara als Anhänger der Gülen-Bewegung einstuft, der muss auch mit juristischer Verfolgung rechnen. Laut Bericht genügt als Indiz bereits ein Abonnement bestimmter Medien, die Nutzung einer bestimmten Bank oder einer speziellen Kommunikations-App. Die Türkei macht den in den USA lebenden islamischen Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch von 2016 verantwortlich.

„Es kann davon ausgegangen werden, dass türkische Stellen Regierungsgegner im Ausland ausspähen, ebenso wie sie Tätigkeiten von in Deutschland registrierten Vereinen beobachten“, so das Außenamt. » KOMMENTAR

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