Frankfurt – Der wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagte Markus H. kommt aus der Untersuchungshaft frei. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob den entsprechenden Haftbefehl am Donnerstag auf. Es gebe keinen hinreichenden, dringenden Tatverdacht mehr gegen ihn, hieß es zur Begründung.
Markus H. war am 26. Juni 2019 festgenommen worden und befand sich seither in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm in der Anklage vorgeworfen, den mutmaßlichen Haupttäter Stephan Ernst ideologisch beeinflusst und unter anderem so Beihilfe zu dem Mord geleistet zu haben. Sie geht von einem rechtsextremistischen Hintergrund aus.
Das Gericht erläuterte, Beihilfe setze voraus, dass H. es zumindest für möglich gehalten habe, dass der Hauptangeklagte Stephan Ernst Lübcke töten würde. Dies sei nach der bisherigen Beweisaufnahme „nicht mehr in hohem Maße wahrscheinlich“. Der bisherige Verdacht sei gestützt gewesen auf die Aussagen von Stephan Ernst und der früheren Lebensgefährtin von Markus H. während der Ermittlungen. Der Senat habe jedoch erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben von Ernst. Die ehemalige Lebensgefährtin von H. habe bei ihrer Vernehmung durch das Gericht frühere Aussagen nicht nur relativiert, es hätten sich außerdem Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben im Ermittlungsverfahren ergeben.
Lübckes Familie kritisierte die Entlassung als „kaum zu ertragen“. Ein Sprecher erklärte, die Angehörigen seien „fest davon überzeugt, dass die Tat von beiden Angeklagten gemeinschaftlich geplant und gemeinschaftlich verübt worden ist“.