Berlin – Der vom Bundesjustizministerium zunächst mit weiblichen Endungen formulierte Entwurf für ein neues Insolvenzrecht hat das Kabinett in der üblichen Form passiert – also mit männlichen Bezeichnungen. Statt von „Geschäftsführerin“, „Verbraucherin“ und „Schuldnerin“ ist nun von „Geschäftsführer
Dieser Artikel (ID: 1327133) ist am 15.10.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).