„Weibliches“ Gesetz nun doch „männlich“

Berlin – Der vom Bundesjustizministerium zunächst mit weiblichen Endungen formulierte Entwurf für ein neues Insolvenzrecht hat das Kabinett in der üblichen Form passiert – also mit männlichen Bezeichnungen. Statt von „Geschäftsführerin“, „Verbraucherin“ und „Schuldnerin“ ist nun von „Geschäftsführer

Donnerstag, 18. September 2025

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