Potsdam – Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz des Bundeslandes gekippt. Das Gesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der politischen Parteien bei Landtagswahlen verstoße gegen die Verfassung und verletze Grundrechte, urteilte das Gericht am Freitag in Potsdam. Die Quoten-Regelungen widersprächen unter anderem der Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Markus Möller. Das Urteil sei einstimmig ergangen (Az.: VfGBbg 9/19, VfGBbg 55/19).
Das Gericht hatte das Gesetz auf Antrag der rechtsextremen NPD, der AfD sowie mehrerer AfD-Landtagsabgeordneter überprüft. Der Antrag der brandenburgischen AfD gegen das Gesetz wurde zurückgewiesen, weil er zu spät gestellt wurde. Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) sagte nach der Urteilsverkündung, das Gericht habe es sich nicht leicht gemacht. Die Urteilsbegründung müsse nun genau geprüft werden.
Das Paritätsgesetz mache den Parteien sowohl personelle als auch programmatische Vorgaben und könne faktisch zu einem vom Staat vorgegebenen Ausschluss von Bewerbern oder Bewerberinnen führen, betonte Möller in der Urteilsbegründung. Damit würden die Freiheit der Parteien und die passive Wahlrechtsgleichheit unzulässig beeinträchtigt. Parteien mit unausgewogenem Geschlechterverhältnis würden zudem benachteiligt.
Das Demokratieprinzip der Landesverfassung erfordere keine paritätische Besetzung des Landtags, so Möller zum Urteil.