„Die Polizei braucht einen konkreten Verdacht“

Kontaktbeschränkungen in den eigenen vier Wänden: Wann gehen Kontrollen zu weit?
München – Die Corona-Regeln gelten auch in der eigenen Wohnung – jedenfalls in Bayern. Ab Montag dürfen sich auch im privaten Raum nur noch Menschen aus zwei Haushalten treffen, beschloss das bayerische Kabinett am Donnerstag. Dabei ist die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ im Grundgesetz geschützt. W