München – Manche Sätze sind dafür gemacht, sich einzuprägen. „Freiheit ist nicht: Jeder tut, was er will“, sagte Angela Merkel am Donnerstag im Bundestag. „Sondern Freiheit ist, gerade jetzt, Verantwortung.“ Ihre Worte wollte die Kanzlerin wie Medizin ins Bewusstsein der Bürger träufeln. Übersetzt: Haltet euch an die Corona-Maßnahmen, dann wird alles gut. Immerhin bleiben Schulen, Kindertagesstätten oder Friseure offen – an anderen Stellen sind die Einschränkungen hart:
Private Treffen: Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum dürfen sich maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Für die jetzigen Herbstferien bedeutet das etwa, dass ein Kind einen Freund oder eine Freundin treffen darf, aber kein zweites Kind einer anderen Familie. Zudem sind Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen oder in privaten Einrichtungen „inakzeptabel“. Wo viele Menschen zusammenkommen, etwa in Einkaufsstraßen, gilt landesweit eine Maskenpflicht. Ab 22 Uhr darf Alkohol weder öffentlich konsumiert noch verkauft werden.
Die Zwei-Haushalte-Regel wird in anderen Ländern anders umgesetzt: Hamburg und Berlin wollen Kinder unter zwölf Jahren nicht mitzählen. In Bremen sollen sich im Freien zwei Haushalte treffen dürfen, aber auch bis zu fünf Personen, die nicht zusammen wohnen. In Sachsen dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen – auch aus verschiedenen Hausständen.
Freizeit: Theater, Opern und Konzerthäuser machen komplett dicht. Aber die Liste ist noch länger. Schließen müssen auch Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen wie draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
Sport: Jeglicher Freizeit- und Amateursportbetrieb ist untersagt – und zwar auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Ausnahme ist der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen wie Fußball dürfen vorerst nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
Veranstaltungen: Auch Messen, Kongresse und Tagungen dürfen nicht mehr stattfinden – Gottesdienste und Demonstrationen indes schon. Sie sind verfassungsrechtlich besonders geschützt. Auch hier müssen aber alle Hygienevorschriften wie Abstands- und Maskenpflicht beachtet werden.
Gastronomie: Sie trifft es, ähnlich wie die Kultur, besonders hart. Bars, Kneipen, Restaurants und ähnliche Einrichtungen müssen wie beim Lockdown im Frühjahr schließen. Erlaubt bleibt nur die Lieferung und Abholung von Speisen. Clubs und Diskotheken bleiben ebenfalls dicht.
Reisen: Ein Reiseverbot gibt es zwar nicht – zumindest kein faktisches. Auf unnötige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sollte man dennoch zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungen sind nur für nicht touristische Zwecke gestattet.
Dienstleistungen: Betriebe mit besonderer körperlicher Nähe wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios dürfen nicht mehr weiterarbeiten. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio- und Ergotherapie, Logopädie oder Fußpflege, bleiben aber weiter möglich. Auch Friseursalons dürfen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene weiter geöffnet bleiben.
Handel: Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, aber nur unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
Bildung/Soziales: Schulen und Kindergärten bleiben offen, ebenso Hochschulen und Universitäten. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen dürfen auch weiter öffnen.