Karlsruhe/Wien – Nach dem Terroranschlag in Wien haben Österreichs Kultusministerin Susanne Raab und Innenminister Karl Nehammer die Schließung zweier Moscheen angekündigt. Dies sei nach einem Krisentreffen mit dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vural, angeordnet worden, hieß es am Freitag laut österreichischen Medienberichten. Es gehe um den Entzug der Rechtsstellung sowie um die Auflösung von Vereinen.
Der am Montagabend von der Polizei erschossene Attentäter war in den Moscheen den Angaben zufolge aktiv und dürfte sich dort auch radikalisiert haben. Konkret geht es um einen Verein in dem Wiener Stadtteil Ottakring und eine Moschee in Meidling.
Das Kultusamt sei vom Innenministerium in Kenntnis gesetzt worden, dass der Attentäter immer wieder zwei Gebetsräume in Wien besucht habe, berichtete Raab. Einer davon, in der Tewhid-Moschee in der Murlingengasse in Meidling, sei 2016 von der IGGÖ als Gemeinde eingerichtet worden. Die umgehende Schließung erfolge im Interesse der öffentlichen Sicherheit, da die im Islamgesetz von 2015 geforderte „positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat“ nicht bestehe.
Eine weitere Einrichtung, die Melit-Ibrahim-Moschee in Wien-Ottakring, untersteht laut Raab nicht der IGGÖ. In diesem Fall wurde ein Auflösungsverfahren nach dem Vereinsgesetz eingeleitet. Auch dieser Verein habe laut Verfassungsschutz die Radikalisierung des Attentäters begünstigt. Dort sollen sich unter anderem auch der Islamist Mohamed M. sowie der als IS-Terrorist zu neun Jahren Haft verurteilte Lorenz K. regelmäßig aufgehalten haben.
Im Zusammenhang mit dem islamistischen Anschlag in Wien hat das Bundeskriminalamt (BKA) in mehreren deutschen Städten Wohnungen und Geschäfte unter die Lupe genommen. Polizisten durchsuchten die „Wohn- und Geschäftsräume von vier nicht tatverdächtigen Personen in Osnabrück, Kassel sowie im Kreis Pinneberg“, teilte das BKA via Twitter mit. Es bestehe bislang kein Anfangsverdacht auf eine Tatbeteiligung, die vier Betreffenden sollen „jedoch Verbindungen zu dem mutmaßlichen Attentäter“ gehabt haben.
Demnach sollen sich zwei der vier Menschen, bei denen durchsucht wurde, im Juli mit dem mutmaßlichen Attentäter in Wien getroffen haben. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden beim Bundesgerichtshof erwirkt, nachdem Informationen der österreichischen Justiz an die deutschen Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden, hieß es.