Buß- und Bettag 2020

Verlorener Feiertag

von Redaktion

CLAUDIA MÖLLERS

Vor 25 Jahren ist der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft worden. Bis heute hält dies die evangelische Kirche für eine Fehlentscheidung. Damals beugte sich die evangelische Kirche dem gesellschaftlichen Druck angesichts der vielen Pflegebedürftigen.

So ist der Buß- und Bettag nur noch ein „gesetzlich geschützter Feiertag“, in Bayern ist aber an allen Schulen unterrichtsfrei. Eltern müssen seither sehen, wie sie die Versorgung ihrer Kinder an diesem Tag regeln. In diesem Jahr ist es aber besonders schwierig, weil die meisten berufstätigen Mütter und Väter ihre Urlaubstage wegen Corona voll ausgeschöpft haben und alternative Versorgungsangebote nicht stattfinden können. Für die Kinder entfällt ein weiterer Unterrichtstag in einer Zeit, in der sie ohnehin über viele Wochen nicht zur Schule gehen konnten. Es ist verständlich, dass Eltern sich einen Verzicht auf den unterrichtsfreien Tag gewünscht hätten. Dazu hätten sich Staat und Kirche frühzeitig verständigen müssen. Das Interesse der Kirche daran ist nicht groß, denn sie hofft immer noch, dass sie den verlorenen Feiertag zurück bekommt. Ein zweites Mal wird sie sich dem gesellschaftlichen Druck nicht beugen.

Claudia.Moellers@ovb.net

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