Ansbach – Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das Verbot des bayerischen Landesparteitags der AfD am Donnerstag in einer Eilentscheidung bestätigt. Der für diesen Samstag im mittelfränkischen Greding mit bis zu 751 Teilnehmern geplante Parteitag könne wegen der Corona-Auflagen nicht stattfinden. Gegen den Beschluss kann die AfD nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einreichen. Die Partei von Landes-Chefin Corinna Miazga hatte bereits angekündigt, möglichst durch alle Instanzen das Verbot angreifen zu wollen. Das Landratsamt Roth hatte es abgelehnt, für den Parteitag eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wegen der hohen Infektionszahlen wurde eine Genehmigung vom 15. September widerrufen. Die AfD verweist auf die frühere Erlaubnis und auf ein Hygienekonzept, nach dem die Parteiversammlung in einer Halle und einem Zelt durchgeführt werden soll. Das Gericht entschied nun, dass das veränderte Infektionsgeschehen einen Widerruf der Genehmigung möglich gemacht habe.