IN KÜRZE

„NSU-Opfer“: Anwalt freigesprochen „Ohne Schengen scheitert Europa“ Moskau wirft Berlin Desinformation vor Bundestag rüstet Wohnungen nach

von Redaktion

Das Landgericht Aachen hat den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Kammer habe keinen vorsätzlichen Betrug feststellen können, sagte die Vorsitzende Richterin der neunten großen Strafkammer. Der Anwalt habe „so ziemlich gegen alle anwaltlichen Sorgfaltspflichten verstoßen“ – es gelte aber der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Anwalt aus Eschweiler bei Aachen war im Münchner NSU-Prozess im Namen eines Opfers des Nagelbombenanschlags der Rechtsterroristen in der Kölner Keupstraße aufgetreten – das vermeintliche Opfer gab es jedoch gar nicht.

Der kontrollfreie Schengen-Raum in Europa muss nach Ansicht von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen stärker geschützt werden. Die unkoordinierten Grenzschließungen zu Beginn der Corona-Krise hätten gezeigt, dass Europa zum Stillstand komme, wenn Schengen nicht funktioniere, sagte von der Leyen zu Beginn eines Schengen-Forums mit Innenministern europäischer Staaten sowie Vertretern des Europaparlaments. Schengen sei „zu kostbar für uns alle. Wir werden nicht zulassen, dass es scheitert.“

Im Streit um den Giftanschlag auf Kreml-Kritiker Alexej Nawalny hat Russland erneut Vorwürfe gegen die Bundesregierung erhoben. Deutschland und seine Verbündeten wollten die „sogenannte Vergiftung“ nutzen, um Russland mithilfe der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) politisch sowie mit Sanktionen unter Druck zu setzen, heißt es in einem Statement. Mit der Forderung nach einer Untersuchung durch die OPCW habe es „eine massive Desinformationskampagne gegen Russland entfesselt“.

Der Bundestag hat die privaten Wohnungen und Häuser von fast hundert Abgeordneten mit Sicherheitstechnik ausgestattet. Eine Sprecherin des Parlaments bestätigte gestern in Berlin einen entsprechenden Bericht des Magazins „Business Insider“. Demnach bezahlte das Parlament in dieser Legislaturperiode insgesamt 93 Abgeordneten aller Fraktionen solche Sicherungsmaßnahmen an ihrem privaten Wohnsitz. Den betroffenen Parlamentariern stehe gemäß einem Beschluss des Ältestenrats auf Antrag einmalig ein Betrag von 19 000 Euro zu.

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