Wien – Österreichs Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist vom Landgericht Wien wegen Untreue zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige die Republik um Millionenzahlungen bei der Privatisierung von 60 000 Bundeswohnungen (Buwog) und eines Linzer Bürohauses geschädigt habe. Auch weitere Angeklagte erhielten hohe Haftstrafen. Der Verteidiger von Grasser sprach von einem Fehlurteil und kündigte Berufung an.
Laut Gericht hat Grasser einem Mitbieter den entscheidenden Tipp über die nötige Höhe eines Gebots zum Erwerb der Immobilien gegeben. Dafür hätten die ursprünglich 15 Angeklagten eine Provision von 9,6 Millionen Euro erhalten. „Nur Grasser kommt als Informant infrage“, so die Richterin Marion Hohenecker. Die Provision sei über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert worden. „Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein“, sagte Hohenecker.
Der von der Staatsanwaltschaft skizzierte Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik sei durch drei Zeugenaussagen belegt. Es sei eine „Infrastruktur zur Verschleierung“ geschaffen worden.
Die Erklärungen der Angeklagten zu Geldflüssen hätten den Schöffensenat nicht überzeugt, sagte Hohenecker. Die Erklärungen Grassers, Geld von seiner Schwiegermutter erhalten zu haben, weil diese seine Anlagetalente prüfen wollte, halte der Senat für unglaubwürdig. Erschwerend kam hinzu, dass einer der weiteren Hauptangeklagten überraschend ein Teilgeständnis abgelegt und die Mitangeklagten belastet hatte.