Wer morgen noch vor die Türe darf – und wer nicht
Ab Mittwoch gilt in ganz Bayern eine Ausgangsbeschränkung. Seine Wohnung darf nur verlassen, wer einen „triftigen Grund“ hat. Diese Ausnahmen-Liste ist lang: Beruf, Schule, Uni, Kita, Arztbesuch, alle Art von Einkäufen, Besuche eines anderen Haushalts oder des Lebenspartners, Begleitung von Kindern,