Wer morgen noch vor die Türe darf – und wer nicht

von Redaktion

Ab Mittwoch gilt in ganz Bayern eine Ausgangsbeschränkung. Seine Wohnung darf nur verlassen, wer einen „triftigen Grund“ hat. Diese Ausnahmen-Liste ist lang: Beruf, Schule, Uni, Kita, Arztbesuch, alle Art von Einkäufen, Besuche eines anderen Haushalts oder des Lebenspartners, Begleitung von Kindern, Sport und Spaziergänge, Gassigehen, Pferd versorgen, Amtsgänge, Gottesdienste und Demonstrationen. Anders bei der Ausgangssperre in Hotspots ab 200-Inzidenz: Sie gilt von 21 bis 5 Uhr. Aus dem Haus darf nur, wer zur Arbeit, zum Arzt (Notfall), zur Begleitung Sterbender oder zur Versorgung von Tieren muss. Sorge- und Umgangsrecht zählen auch, ebenso Hilfe für Unterstützungsbedürftige. Ein Bußgeldkatalog ist noch nicht veröffentlicht, die Größenordnung dürfte bei 150 Euro liegen. cd

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