Ausgangssperre gilt auch an Silvester

von Redaktion

Die neuen Regelungen im Überblick: Alkoholverbot, Laden- und Schulschließungen

München – Die Maßnahmen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten haben ein Ziel: Kontakte beschränken. Das meiste gilt davon bundesweit, in Bayern will heute noch einmal das Kabinett über Details beraten. Die wichtigsten Regelungen:

Kontaktbeschränkungen und die Regelung für Weihnachten und Silvester: Grundsätzlich bleibt es auch über den Jahreswechsel bei der geltenden Kontaktbeschränkung: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Zuvor in Aussicht gestellte Lockerungen sollen eng begrenzt werden auf die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember. Dann sind Treffen mit bis zu vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich. Die Ausnahme ist aber auf den engsten Familienkreis beschränkt. Dazu gehören laut Beschluss: „Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige“. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Von Reisen wird abgeraten.

Für Silvester und Neujahr gibt es keine Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Das heißt: Ab 21 Uhr darf man sich nicht mehr außerhalb von Wohnungen aufhalten. Wer also mit einem anderen Haushalt feiern will, muss die Party vor 21 Uhr beenden oder bis 5 Uhr beisammen bleiben.

Ausgangssperre: Generell gelten im Freistaat schon Ausgangsbeschränkungen: Das Haus darf nur aus triftigem Grund verlassen werden. Markus Söder kündigte an, dass die Ausgangssperre ab 21 Uhr in Bayern künftig flächendeckend gilt. Nach 21 Uhr darf man sich damit nicht mehr außerhalb der Wohnung aufhalten.

Schließung von Geschäften und Schulen: Ab Mittwoch schließen Geschäfte mit Ausnahme solcher für Waren des täglichen Bedarfs. Ausnahmen gibt es für Lebensmittel, darunter auch Wochenmärkte und Direktvermarkter, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Christbaumverkauf. Dagegen müssen Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege wie Friseure und Kosmetiksalons schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben möglich.

Kitas und Schulen werden ab Mittwoch geschlossen. Unterricht soll soweit möglich digital erfolgen. Eine Notbetreuung wird angeboten – anders als im Frühjahr wird sie nicht auf bestimmte Berufszweige beschränkt. Der Staat gewährt einen finanziellen Ausgleich, wenn Eltern gezwungen sind, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Details bespricht heute das Kabinett.

Gottesdienste zu Weihnachten: Gottesdienste dürften stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, Masken auch am Platz getragen werden und nicht gesungen wird. Ist zu erwarten, dass Kirchen ausgelastet sind, muss eine Anmeldung eingeführt werden. Dies dürfte für Heiligabend allerdings überall notwendig sein. Alkoholverbot: Mit wachsendem Argwohn hat die Politik das Treiben an den vielen Glühweinständen beobachtet. Um dies zu unterbinden, soll bis zum 10. Januar ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum gelten – Bayern hatte das bereits vergangene Woche verfügt. Die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken von Restaurants bleibt erlaubt, der Verzehr vor Ort ist verboten. Silvester: Ein „stilles Silvester“ sei in diesem Jahr geboten, sagte Söder. Bundesweit soll es ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. In Bayern herrscht ohnehin Ausgangssperre. Der Verkauf von Raketen und Böllern wird untersagt. Generell warnen die Ministerpräsidenten vor dem Zünden auch älterer Feuerwerkskörper – wegen der Verletzungsgefahr und der Belastung der Krankenhäuser infolge der vielen Covid-19-Erkrankten.  mik/epd

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