Das gilt ab heute in Bayern

von Redaktion

München – Grundsätzlich bleibt es bei der bereits bislang geltenden Kontaktbeschränkung: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Die Lockerungen werden eng begrenzt auf die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember. Dann sind Treffen mit bis zu vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich. Die Ausnahme ist aber auf den engsten Familienkreis beschränkt. Dazu gehören laut Beschluss: „Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige“. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Ministerpräsident Markus Söder stellte gestern noch einmal klar: Die Ausgangssperre ab 21 Uhr gilt auch an Weihnachten. Die Bescherung muss also gegebenenfalls früher stattfinden. Übernachtungen sind erlaubt, von Reisen wird jedoch abgeraten.

Für Silvester und Neujahr gibt es in Bayern keine Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Das heißt: Es gelten sowohl die Regel mit fünf Personen und zwei Haushalten als auch die Ausgangssperre: Ab 21 Uhr darf man sich nicht mehr außerhalb von Wohnungen aufhalten. Wer mit einem anderen Haushalt feiern will, muss die Party vor 21 Uhr beenden oder bis 5 Uhr beisammen bleiben. Markus Söder spricht von einem „stillen Silvester“ in diesem Jahr. Auch in Ländern – die anders als Bayern – keine Ausgangssperre haben, soll es ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Der Verkauf von Raketen und Böllern wird untersagt. Generell wird vor dem Zünden auch älterer Feuerwerkskörper gewarnt – wegen der Verletzungsgefahr und der Belastung der Krankenhäuser infolge der vielen Covid-19-Erkrankten.

Ab heute sind Geschäfte geschlossen: Ab Mittwoch schließen Geschäfte mit Ausnahme solcher für Waren des täglichen Bedarfs. Ausnahmen gibt es für Lebensmittel, darunter auch Wochenmärkte und Direktvermarkter, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Christbaumverkauf. Dagegen müssen Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege wie Friseure und Kosmetiksalons schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben möglich. Fahrschulen werden geschlossen, sie bieten nur online Kurse an, auch wissenschaftliche Bibliotheken sind jetzt zu – städtische Büchereien eh schon länger.

Viele Händler erwägen nun, ihr Weihnachtsgeschäft mit To-go-Angeboten und Lieferdiensten zu retten. Der Handelsverband konnte aber gestern Abend noch nicht sagen, welches dieser Modelle mit den Vorgaben des Staates zu vereinbaren ist.

Kitas und Schulen werden ab Mittwoch geschlossen beziehungsweise sind im Online-Unterricht. Digitalunterricht gibt es in Bayern nur noch für Abschlussklassen, was für eine Menge Ärger sorgt. Eine Notbetreuung wird angeboten – anders als im Frühjahr wird sie nicht auf bestimmte Berufszweige beschränkt. Der Staat gewährt einen finanziellen Ausgleich, wenn Eltern gezwungen sind, unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Gottesdienste zu Weihnachten: Gottesdienste dürften stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, Masken auch am Platz getragen werden und nicht gesungen wird. Ist zu erwarten, dass Kirchen ausgelastet sind, muss eine Anmeldung eingeführt werden. Dies dürfte für Heiligabend allerdings überall notwendig sein. Wichtig: Da auch an Weihnachten die Ausgangssperre gilt, müssen auch Kirchgänger um 21 Uhr zuhause sein.

Alkoholverbot: Mit wachsendem Argwohn hatte die Politik zuletzt das Treiben an vielen Glühweinständen beobachtet. Um dies zu unterbinden, gilt bis zum 10. Januar bundesweit ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum – Bayern hatte das bereits vergangene Woche verfügt. Die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken von Restaurants bleibt erlaubt, der Verzehr vor Ort ist verboten.  mik/kab/dw

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