Kundus-Opfer scheitern

von Redaktion

Keine Entschädigung für Hinterbliebene

Karlsruhe – Beim Bombardement zweier Tanklaster im afghanischen Kundus vor elf Jahren starben viele Zivilisten – befohlen hatte den Angriff ein Bundeswehr-Oberst. Jetzt sind Hinterbliebene der Opfer mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.

Sie hatten in Deutschland vergeblich auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidungen der Gerichte überprüft – und am Mittwoch mitgeteilt, dass sie verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien. (Az. 2 BvR 477/17).

Etwa 100 Menschen – darunter zahlreiche Zivilisten –kamen bei dem Angriff auf zwei von den Taliban gekaperte Tanklaster durch US-amerikanische Kampfflugzeuge ums Leben. Der Befehl kam vom deutschen Bundeswehr-Oberst Georg Klein. Ein Informant hatte ihm zuvor mehrfach bestätigt, dass sich dort nur Aufständische aufhalten würden.

Geklagt hatten ein afghanischer Familienvater, der zwei seiner Söhne verlor, und eine Frau, deren Ehemann starb. Sie wollten dafür die Bundesrepublik haftbar machen. Ihre Klagen wurden aber in allen Instanzen abgewiesen. Oberst Klein habe laut Verfassungsgericht keine Amtspflichten verletzt. Das Völkerrecht kenne auch keine unmittelbaren Ansprüche einzelner Geschädigter gegen einen fremden Staat.    dpa

Artikel 5 von 11