Berlin – Mehr Pflegepersonal, weniger Plastiktüten und eine Steuerpauschale fürs Homeoffice. Nach dem Bundestag hat am Freitag der Bundesrat Beschlüsse gefasst, die die Bürger unmittelbar spüren werden.
Pauschale fürs Homeoffice: Mit der Homeoffice-Pauschale können Arbeitnehmer für jeden Tag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, fünf Euro von der Steuer absetzen. Die Pauschale beträgt maximal 600 Euro und gilt erst nach Überschreiten des Arbeitnehmerfreibetrags von 1000 Euro.
Corona-Sonderzahlungen: Bis 1500 Euro bleiben bis Juni 2021 steuerfrei, Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021. Die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende auf 4008 Euro gilt nun dauerhaft.
Corona-Entschädigung: Eltern bekommen leichter Verdienstausfälle bezahlt, wenn sie ihre bis zu elf Jahre alten Kinder Corona-bedingt zu Hause betreuen müssen: Neben Kita- oder Schulschließungen begründen rückwirkend zum 16. Dezember auch Ferienverlängerungen oder die Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule eine Erstattung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstes oder 2016 Euro monatlich.
Gesundheit und Pflege: 20 000 zusätzliche Altenpfleger sollen mit Geldern aus der Pflegeversicherung eingestellt werden. Krankenhäuser sollen 65 Millionen Euro pro Jahr für zusätzliche Hebammen und unterstützendes Fachpersonal erhalten. Fondsbeiträge der Kassen und ein Bundeszuschuss sollen sicherstellen, dass die Beiträge zur Krankenversicherung nicht allzu stark steigen.
Plastiktütenverbot: Händler dürfen ab 2022 keine leichten Plastiktüten mit einer Folienstärke von 15 bis 50 Mikrometern mehr ausgeben. Besonders dünne Tüten für Obst oder Frischfleisch sind ebenso ausgenommen wie stärkere Mehrwegtragetaschen.
Insolvenzen: Die Frist für die Restschuldbefreiung wird auf drei Jahre halbiert. Verbraucher und Unternehmen können damit früher von ausstehenden Verbindlichkeiten befreit sein. Das Gesetz gilt rückwirkend für alle Insolvenzverfahren seit Oktober.
Inkassokosten: Verbraucher, die Schulden schnell begleichen oder nur mit bis zu 50 Euro im Verzug sind, werden bei Geschäfts- und Einigungsgebühren entlastet.
Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Ab 1. Januar sind Werkverträge in der Fleischwirtschaft verboten, ab April auch Leiharbeit in der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung. Ausnahmen gelten für Kleinbetriebe und bei speziellen saisonalen Tarifregelungen. Für die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften gelten Mindeststandards.
EEG-Reform: Das neue EEG soll Solar- und Windenergieausbau stärken und enthält eine Übergangsregelung für „ausgeförderte“ Windräder. An den Erträgen neuer Windanlagen können Kommunen vom Betreiber mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde beteiligt werden. Bei der Photovoltaik wird das Mieterstrom-Modell auf Quartiere ausgeweitet und für große Dachanlagen gelten neue Ausschreibungsbedingungen. Privaterzeuger zahlen bei Solaranlagen bis 30 Kilowatt Leistung keine EEG-Umlage mehr für ihren Eigenverbrauch.