Rundfunk-Plan vorerst gescheitert

von Redaktion

Karlsruhe – Paukenschlag in einem Politikum: Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro kann nicht wie geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent steigen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstagabend die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung durch Sachsen-Anhalt ab. Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren, entschied der Erste Senat in Karlsruhe. Über die eigentlichen Verfassungsbeschwerden der Sender wird später entschieden. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

Der Beitrag sollte eigentlich zum 1. Januar auf 18,36 Euro steigen. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.

Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU – anders als SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würde. Damit ist die Anhebung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen. Bayern hatte sich für die Erhöhung ausgesprochen. In der CSU gibt es allerdings auch Gegenmeinungen und den Ruf nach höheren Sparanstrengungen.

Der Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth lehnte es auch ab, die Verfallsklausel im Änderungsstaatsvertrag vorübergehend außer Kraft zu setzen. Sie sieht vor, dass der Vertrag gegenstandslos wird, wenn bis Jahresende nicht sämtliche Ratifikationsurkunden da sind.  mm/dpa

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