Frankfurt – Im Prozess zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Anwalt der Familie Lübcke, Holger Matt, die Einzeltäterthese der Anklage kritisiert und gefordert, den Mitangeklagten Markus H. (44) wegen Mittäterschaft zu verurteilen. „Ohne H. hätte es den Mord an Walter Lübcke nicht gegeben“, sagte Matt gestern in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, in dem er die Vorwürfe gegen H. in den Mittelpunkt stellte. Matt und die Familie Lübcke gehen davon aus, dass nicht nur der mutmaßliche Schütze Stephan E., sondern auch H. in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf der Terrasse des Hauses Lübcke gewesen ist, aber nicht geschossen hat.