Testpflicht für alle Einreisenden

von Redaktion

Bundesregierung verschärft Regeln – Gelten Ausnahmen für Geimpfte und Genesene?

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Ausbreitung hoch ansteckender Corona-Mutationen in Deutschland durch strengere Einreiseregeln verhindern. Laut „Spiegel“ plant Spahn unter anderem eine generelle Testpflicht vor dem Abflug für alle Reisenden aus Ländern, in denen die beiden Mutationen bereits grassieren oder in denen die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz bei über 200 liegt. Eine entsprechende Rechtsverordnung soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden und bereits ab dem morgigen Donnerstag gelten, heißt es.

Eine „bundesweit einheitliche Einreisetestpflicht“ sei nötig, um „unkontrollierte Einträge“ von Corona-Mutationen aus dem Ausland zu stoppen, heißt es im Entwurf des Gesundheitsministeriums für die Rechtsverordnung. Vor allem Reisende aus Großbritannien, Irland und Südafrika müssten wegen der dort verbreiteten Corona-Varianten bei der Einreise in Deutschland einen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wegen der hohen Sieben-Tages-Inzidenz wären aber auch Staaten wie die USA oder die Schweiz von der Regelung betroffen.

Neben den Pflichttests sieht der Ministeriumsentwurf auch vor, dass Reisende aus den betroffenen Ländern sich bei einem Online-Reiseportal registrieren müssen. Dies soll eine Kontrolle der zehntägigen Quarantänepflicht für die Reisenden erleichtern.

Umstritten ist die Frage, ob es Sonderregelungen für Geimpfte oder auch für Menschen, die von einer Corona-Erkrankung genesen sind, geben soll. Laut Entwurf der neuen Musterquarantäneverordnung soll es eine Befreiung von der Testpflicht für jene Reisenden geben, die eine „Impfdokumentation über eine mindestens 14 Tage vor Einreise bei ihnen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“ vorlegen können. Gleiches solle auch gelten für „Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende, durch Nukleinsäurenachweis bestätigte Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 verfügen“, heißt es im Papier. Ob dies aber heute beschlossen wird, dazu wollte sich das Bundesgesundheitsministerium gestern auf Anfrage wegen noch vorhandenen Abstimmungsbedarfs nicht äußern. Vor allem aus dem Bundesinnenministerium kam Widerstand gegen Ausnahmeregelungen für Geimpfte. Man wolle keine „Privilegien“ und damit auch keine „Impfpflicht durch die Hintertür“, hieß es im Hause von Horst Seehofer (CSU).

Auch auf Länderebene herrscht Uneinigkeit. In Hamburg und Thüringen etwa werden keine Ausnahmen für Geimpfte und Covid-19-Genesene gemacht. Dagegen erlaubt Baden-Württemberg sehr wohl Ausnahmeregelungen für Genesene.  aw/dpa/epd

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