IN KÜRZE

Supermärkte: Volles Sortiment erlaubt Polen erlässt Abtreibungsverbot

von Redaktion

Große Supermärkte und Drogerien dürfen in Bayern wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen. Nachdem das Augsburger Verwaltungsgericht mehrere Verkaufsverbote für Teilsortimente gekippt hatte, hat auch das bayerische Gesundheitsministerium seine Vollzugshinweise zu den Corona-Regeln angepasst. Zuvor hatten große Supermärkte und Einzelhändler in mehreren bayerischen Städten Regale mit Artikeln wie Spielwaren, Sportkleidung oder Haushaltswaren absperren müssen. Bei den Verkaufsverboten hatten sich die Kommunen auf Vollzugshinweise des Gesundheitsministeriums zu den Corona-Regeln berufen.

Polen hat die bereits restriktiven Abtreibungsgesetze des Landes nochmals deutlich verschärft. Die rechtskonservative Regierung setzte gestern ein umstrittenes Urteil des Obersten Gerichts vom Oktober um, mit dem die bisherige Erlaubnis zur Abtreibung schwer fehlgebildeter Föten gekippt worden war. Damit sind Schwangerschaftsabbrüche künftig in fast allen Fällen verboten. In Warschau protestierten am Abend hunderte Menschen dagegen.

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