Urteil im Lübcke-Prozess
Kein Ende der Aufarbeitung
FLORIAN HAGEMANN
Was am Ende dieses historischen Prozesses um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke bleiben wird, ist vor allem Ernüchterung. Eine lebenslange Freiheitsstrafe für den geständigen Hauptangeklagten Stephan Ernst, ein Freispruch in der Sache für den oft unangebracht