Opposition klagt gegen Wahlrecht

von Redaktion

Gibt Karlsruhe den Klägern Recht, gilt bei Wahl im Herbst die alte Rechtslage

Berlin – FDP, Grüne und Linke wollen die Wahlrechtsreform der Großen Koalition mithilfe des Bundesverfassungsgerichts kippen. Die drei Oppositionsparteien reichten am Montag in Karlsruhe eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beim höchsten deutschen Gericht ein und stellten einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Damit wollen sie die umstrittenen neuen Regelungen vor der Bundestagswahl im Herbst außer Vollzug setzen lassen, wie die Prozessbevollmächtigte Sophie Schönberger in Berlin erläuterte.

Die Reform sieht vor, dass es für die Wahl am 26. September bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Beim Überschreiten der Regelgröße des Bundestags von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Ziel ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Dass dies mit der Reform gelingt, wird auch von vielen Fachleuten bezweifelt.

Das mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD Anfang Oktober beschlossene Gesetz verstoße gegen den Grundsatz der Normenklarheit, kritisierten die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen von Grünen und FDP, Britta Haßelmann und Marco Buschmann, sowie der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns. So lasse die Regelung zu den drei Überhangmandaten mehrere Lesarten und Interpretationsmöglichkeiten zu. Sie verletze auch das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, weil sie die Union begünstige. Und die angestrebte Verkleinerung des Bundestags werde mit dem Gesetz weitgehend bis gar nicht erreicht. Es gehe darum, die bewährten Spielregeln der liberalen Demokratie zu verteidigen, gerade in einer Zeit, in der diese unter Druck stehe, sagte der FDP-Politiker Buschmann.

Sollte das Bundesverfassungsgericht das neue Recht außer Kraft setzen, werde bei der Bundestagswahl kein Chaos herrschen, da dann einfach die alte Rechtslage wieder auflebe.

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