Frauenmangel: Wahlrecht unberührt
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde klar zurück
Karlsruhe – Im aktuellen Bundestag sind nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten Frauen – das liegt auch an den wenigen nominierten Kandidatinnen, ändert aber nichts an der Gültigkeit der Wahl. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Wahlprüfungsbeschwerde von zehn Frauen am Dienstag als unzulässig