Frankfurt – Eine Woche nach dem Urteil im Lübcke-Prozess am Oberlandesgericht Frankfurt haben sämtliche Verfahrensbeteiligten Revision eingelegt. Als letzter hat am Donnerstag Ahmed I. als zweiter Nebenkläger in dem Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ahmed I., ein irakischer Flüchtling, war im Januar 2016 bei einem Messerangriff im nordhessischen Lohfelden schwer verletzt worden. Im Prozess gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte die Bundesanwaltschaft Stephan Ernst auch diesen Angriff als versuchten Mord zur Last gelegt. Der Staatsschutzsenat hatte Ernst in diesem Anklagepunkt jedoch mangels Beweisen freigesprochen.
Zuvor hatte die ebenfalls in dem Verfahren als Nebenkläger auftretende Familie von Walter Lübcke Revision eingelegt, weil der Staatsschutzsenat den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. freigesprochen hatte. Die Familie ist davon überzeugt, dass H. den Mord unterstützt hat.