IN KÜRZE

Urteile gegen „Gruppe Freital“ EU-Behörde gegen breiten FFP2-Einsatz

von Redaktion

Das Oberlandesgericht Dresden hat drei Männer und eine Frau im Zusammenhang mit der rechtsextremen „Gruppe Freital“ verurteilt. Der Staatsschutzsenat verhängte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gegen einen 27-Jährigen, der nach Überzeugung der Richter an zwei Anschlägen beteiligt war. Ein 53-Jähriger sowie ein 31-Jähriger wurden zu je zwei Jahren auf Bewährung verurteilt – wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sachbeschädigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eine 31-Jährige wurde dafür zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die Europäische Gesundheitsbehörde ECDC will ein flächendeckendes Tragen von FFP2-Masken nicht empfehlen. Sie teilte mit, der erwartete Zusatznutzen einer universellen Verwendung sei sehr gering. Auch die Kosten und mögliche Nachteile sprächen gegen ein Empfehlung, in der Öffentlichkeit FFP-2-Masken statt anderer Masken zu tragen. Laut EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sehe die ECDC die Beweislage momentan nicht stark genug für eine Notwendigkeit, das Tragen von FFP2-Masken im Alltag zu empfehlen.

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