12. Februar 1976 – Der Bundestag verabschiedet in Bonn eine Reform des Abtreibungsparagrafen 218. Bei ethischer, medizinischer oder sozialer Notlage der Frau bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten straffrei.
12. Februar 1976 – Der Bundestag verabschiedet in Bonn eine Reform des Abtreibungsparagrafen 218. Bei ethischer, medizinischer oder sozialer Notlage der Frau bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten straffrei.