Straßburg – Mehr als elf Jahre nach dem blutigen Luftangriff im afghanischen Kundus sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kein grobes Fehlverhalten Deutschlands bei der Aufklärung der Tat. Die Ermittlungen der Justiz gegen den befehlshabenden Bundeswehr-Oberst waren ausreichend, wie die Große Kammer des Gerichts gestern befand. Geklagt hatte ein Mann, dessen zwei Söhne bei dem Einsatz 2009 getötet worden waren.
Bei dem Angriff auf zwei von den Taliban gekaperte Tanklaster durch US-amerikanische Kampfflugzeuge in der Nacht zum 4. September 2009 waren etwa 100 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten. Den Bombenabwurf befohlen hatte der damalige Bundeswehr-Oberst Georg Klein. Er befürchtete, dass die Aufständischen die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzen könnten. Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) begrüßte das Urteil. „Es bestätigt unsere Haltung“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Kläger zeigten sich enttäuscht. Es bleibe der Eindruck mangelnder Aufklärung, sagte Anwalt Wolfgang Kaleck.