Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines drogenabhängigen Afghanen im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht habe es versäumt, sich mit den Auswirkungen von Corona in Afghanistan zu befassen, heißt es in dem Karlsruher Beschluss, der am Freitag veröffentlicht wurde. Bei Abschiebungen in Staaten, in denen sich die Situation stetig verschlechtere, müssten Behörden und Gerichte sich aber „laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten“ (Az. 2 BvQ 8/21). Die Richter bemängeln, die Entscheidung lasse „eine Auseinandersetzung mit dem möglicherweise bereits erfolgten Zusammenbruch der wirtschaftlichen Grundlage für arbeitsfähige Rückkehrer (…) nicht ansatzweise erkennen“.