Gericht: Polen verstößt gegen EU-Recht

von Redaktion

Luxemburg – Das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen könnte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Es könne die Verpflichtung der EU-Staaten verletzen, erforderliche Rechtsbehelfe und somit einen wirksamen Rechtsschutz für den Einzelnen zu schaffen, urteilten die EuGH-Richter gestern in Luxemburg. Dies könne dazu führen, dass ernannte Richter des Obersten Gerichts parteiisch erscheinen. Polens Regierung wies das Urteil harsch zurück (Rechtssache C-824/18). Eine Entscheidung darüber muss nun noch das polnische Gericht treffen, das den EuGH angerufen hatte. Die nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen des Landes seit Jahren trotz internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte schon mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH gekippt. Im konkreten Fall geht es um eine Neuerung von 2019. Sie besagt, dass Richter keinen Widerspruch mehr einlegen können, wenn der Landesjustizrat (KRS) sie beim Auswahlverfahren für die Besetzung von Richterstellen am Obersten Gericht nicht berücksichtigt.

Artikel 8 von 11