AfD: Gefährlich verdächtig

von Redaktion

VON MARCUS MÄCKLER

München – Es wirkte wie eine Verzweiflungstat. Mitte Januar verschickte die AfD wie aus dem Nichts einen Mitgliederbrief. Deutscher sei, wer die Staatsangehörigkeit besitze, hieß es darin – unabhängig vom „ethnisch-kulturellen Hintergrund“. Dass selbst Rechtsaußen Björn Höcke unterschrieben hatte, wirkte auf den ersten Blick befremdlich, auf den zweiten kalkuliert. Der Brief war ein letzter Versuch, den Verfassungsschutz milde zu stimmen.

Kein erfolgreicher. Gestern wurde bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte Partei zum Verdachtsfall hochgestuft hat. Die Entscheidung soll schon am Donnerstag gefallen sein, wurde aber nicht kommuniziert. Das BfV hatte sich vor dem Kölner Verwaltungsgericht vorläufig zum Stillschweigen verpflichtet. Die Sache sickerte aber doch an mehrere Medien durch.

Der Schritt ist nicht überraschend, aber für die AfD ein harter Schlag. Die Nerven liegen entsprechend blank. Partei-Chef Tino Chrupalla sprach gestern von einem „absoluten Skandal“ und warf dem Verfassungsschutz vor, politisch instrumentalisiert zu sein. AfD-Fraktionschef Alexander Gauland schlug in dieselbe Kerbe: Der Verfassungsschutz verfolge eine langfristige Agenda mit dem Ziel, die AfD zu schwächen.

Der Vorwurf kehrt parteiintern immer wieder. Auch deshalb hatte das Innenministerium, dem das BfV unterstellt ist, bei der Neueinstufung besondere Vorsicht walten lassen. Ein mehrere hundert Seiten dickes Gutachten wurde juristisch minutiös geprüft, um vor Gericht nicht angreifbar zu sein. Darin kommen die Verfassungsschützer nach Auswertung hunderter Reden und Äußerungen von Funktionären laut „Spiegel“ zum Schluss, die AfD verstoße gegen die Menschenwürde-Garantie und das Demokratie-Prinzip im Grundgesetz. Maßgeblich sind auch der nach wie vor große interne Einfluss des rechtsextremen „Flügels“ und Verbindungen zu radikalen Organisationen.

Die Verfassungsschützer können nun theoretisch Informanten in der AfD anwerben oder Telefonate abhören. Praktisch wird das zunächst aber allenfalls einfache Mitglieder treffen. Der Grund: Das BfV hat zuvor zugesagt, bis zum Ende eines Rechtsstreits vor dem Kölner Verwaltungsgericht auf die Überwachung von AfD-Abgeordneten im Bund, den Ländern und dem EU-Parlament zu verzichten.

Ohnehin bedeutet die Einstufung Verdachtsfall (in Bayern: Beobachtungsfall) nicht, dass Mandatsträger ohne Weiteres ausgespäht werden dürfen. Es gelten besonders hohe Hürden. Entschieden wird im Einzelfall. Voraussetzung ist nach Auskunft des Landesamts für Verfassungsschutz, dass der oder die Abgeordnete das „Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“.

Dennoch ist die Neueinstufung ausgerechnet im Superwahljahr ein derber Rückschlag für die Partei, auch in Bayern. Nicht nur, dass verbeamtete Mitglieder Ärger mit dem Arbeitgeber bekommen könnten. Intern befürchtet man auch eine Austrittswelle bei den Mitgliedern. Bayerns Vize-Landeschef Gerd Mannes, der auch im Landtag sitzt, sieht einen „Eingriff in den Wettbewerb der Parteien“ und nennt das Vorgehen des Verfassungsschutzes „skrupellos“. „Es gibt keine Rechtfertigung, uns zu beobachten.“ Austritte aus der Fraktion befürchtet er nicht. Auch der Abgeordnete Andreas Winhart erwartet keine Auswirkungen auf die Fraktion: „Wir werden ganz normal weiterarbeiten.“

Ob das auch für die Bundesspitze gilt, ist höchst fraglich. Sie hatte sich über die Frage, wie mit der drohenden Beobachtung durch das BfV umzugehen sei, zerstritten. Die Tutzinger Politikwissenschaftlerin Ursula Münch erwartet außerdem einen Effekt auf die diesjährigen Wahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Bund. „Die harte Wählerschaft der AfD wird das nicht beeinflussen.“ Für Protestwähler sei es aber ein wichtiges Signal.

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