Gericht stoppt Verfassungsschutz
AfD darf vorerst nicht als Verdachtsfall eingestuft werden
Berlin/Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts hervor. Das Gericht verbietet dem Verfassungsschutz außerdem, die Einordnung, Beobachtung,