Gericht stoppt Verfassungsschutz

AfD darf vorerst nicht als Verdachtsfall eingestuft werden

Berlin/Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts hervor. Das Gericht verbietet dem Verfassungsschutz außerdem, die Einordnung, Beobachtung,

Freitag, 10. April 2026

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