Berlin/Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts hervor. Das Gericht verbietet dem Verfassungsschutz außerdem, die Einordnung, Beobachtung, Behandlung oder Prüfung der Partei als „Verdachtsfall“ bekannt zu geben, bevor das von der AfD dagegen angestrengte Eilverfahren abgeschlossen ist.
Die AfD hatte sich bereits im Januar an das Gericht gewandt, um eine Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. BfV-Präsident Thomas Haldenwang hat die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert. Öffentlich gab er dazu nichts bekannt – dennoch erschienen Medienberichte über die Entscheidung des BfV.
Das Gericht erklärte, es werde „in unvertretbarer Weise“ in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. „Alles“ spreche dafür, dass sich der Verfassungsschutz nicht an seine „Stillhaltezusagen“ gehalten, beziehungsweise nicht „hinreichend dafür Sorge getragen“ habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen drängen. Das BfV hatte zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern – und bis zu einer Entscheidung auch auf eine Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten.
„Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann“, spottete der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen. Vize-Parteichefin Beatrix von Storch forderte Haldenwangs Rücktritt. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, sagte hingegen: „Die AfD sollte sich nicht zu früh freuen.“ Man müsse jetzt erst die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten. Wann die fällt, ist offen – mit Blick auf die Wahl könnte das entscheidend sein. dpa