Durchstechereien sind ja nichts Ungewöhnliches mehr. Aber es ist ein Unterschied, ob am Tag vor einer Bund-Länder-Konferenz die interne Beschlussvorlage „xy“ durchs Netz huscht, oder ob der Verfassungsschutz die Entscheidung über die Beobachtung einer Partei leakt – trotz Stillhaltezusage vor Gericht. Das eine ist harmlos, das andere hochgradig riskant. Es grenzt an Selbstsabotage.
Innenminister Horst Seehofer hatte das Gutachten über die AfD extra sorgfältig auf Punkt und Komma prüfen lassen, um sicher zu sein, dass es inhaltlich vor Gericht nicht anfechtbar ist. Das Material reicht ganz offenbar, um die Partei zum Verdachtsfall hochzustufen, was angesichts des fortwährenden Radikalisierung großer Teile der AfD nicht überrascht. Dass das Kölner Verwaltungsgericht die Beobachtung nun mit Verweis auf den Leak vorerst untersagt, ist nachvollziehbar. Aber die AfD kann nun damit hausieren gehen, wie dilettantisch die Verfassugsschützer arbeiten – in diesem Fall leider nicht zu Unrecht.
Manche klagten nach Bekanntwerden der Hochstufung, das sei ein Versuch, der AfD im Wahljahr zu schaden. Ein seltsames Argument. Wann wäre denn ein besserer Zeitpunkt gewesen? Am Tag nach der Wahl? Jetzt scheint sich die Sache vorerst zugunsten der Partei gedreht zu haben. Nicht auszuschließen, dass das am Ende sogar das Ziel der Durchstecherei war. Aufklärung ist das Mindeste.
Marcus.Maeckler@ovb.net