Bereitschaftsdienst ist oft Arbeitszeit

EuGH: Wer Zeit nicht frei gestalten kann, muss bezahlt werden

Luxemburg – Sind Bereitschaftszeiten, in denen man auf Abruf für den Job bereitsteht, gleichbedeutend mit Arbeitszeit? Nicht immer, aber oft, entschied gestern der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Entscheidend ist, dass sich Arbeitnehmer ausreichend erholen können.

Hintergrund ist ein Fall aus

Dienstag, 21. April 2026

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