Luxemburg – Ungarn und Polen klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die neue Rechtsstaatsklausel im EU-Haushalt. Die obersten EU-Richter müssen nun prüfen, ob der neue Mechanismus zur Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen zulässig ist. Seine Anwendung dürfte sich damit um Monate verzögern. Mit dem neuen Rechtsstreit vor dem EuGH spitzt sich der Konflikt um Grundwerte in der EU weiter zu. Erst in letzter Minute hatten sich die EU-Staaten 2020 auf den mehrjährigen EU-Finanzrahmen bis 2027 und das Corona-Aufbauprogramm geeinigt. Teil des 1,8-Billionen-Euro-Pakets ist erstmals der Rechtsstaatsmechanismus, den Ungarn und Polen ablehnen. Ihre Klage reichten sie gestern erst kurz vor Fristende ein – und ziehen das Verfahren somit in die Länge. „Wir können nicht zulassen, dass diese EU-Bestimmung, die schwerwiegend gegen EU-Recht verstößt, in Kraft bleibt“, schrieb Ungarns Justizministerin Judit Varga. Polens Regierungssprecher Piotr Müller erklärte, man gehe davon aus, dass diese Lösung keine rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen habe.