Köln: Morgen neues Missbrauchs-Gutachten

von Redaktion

VON CLAUDIA MÖLLERS

München/Köln – Seit Monaten wird es mit Spannung erwartet: Das Gutachten der Kölner Kanzlei Gercke & Wollschläger zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln, das am morgigen Donnerstag um 10 Uhr auf einer Pressekonferenz veröffentlicht wird. Es sollen die Namen von verantwortlichen Kirchenoberen genannt werden, die Verbrechen an Kindern durch Geistliche unter den Teppich gekehrt haben.

Eigentlich gibt es bereits seit dem vergangenen Herbst ein fertig gestelltes Gutachten der Münchner Kanzlei Westphal Spilker Wastl (WSW) in dieser Causa – doch der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, der sich anfangs als schonungsloser Aufklärer von Missbrauchsfällen präsentiert hatte, entschied sich gegen die Veröffentlichung, weil er das Gutachten für fehlerhaft und nicht rechtssicher hielt. Eine Entscheidung, die von der Münchner Kanzlei scharf kritisiert wurde: „Die Einwände gegen unser Gutachten, die namentlich der vom Erzbistum Köln beauftragte Frankfurter Strafrechtler Matthias Jahn formuliert hat, halten nicht nur wir nicht für stichhaltig. Das Jahn-Gutachten leidet seinerseits an methodischen und anderen schwerwiegenden Fehlern. Aus diesem Grund, aber vor allem auch aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses an unseren gutachterlichen Bewertungen ist die Veröffentlichung unseres Gutachtens zwingend geboten“, betonte die Kanzlei.

Gleichzeitig spitzte die Tatsache, dass ein Gutachten zurückgehalten wird, die Krise der katholischen Kirche in Deutschland dramatisch zu. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, nannte das Vorgehen im Erzbistum Köln gar ein Desaster. Die Zahl der Kirchenaustritte steigt rasant – vor allem im Erzbistum Köln. Aber auch weit darüber hinaus sind engagierte Katholiken entsetzt über die Vorgehensweise, die die Glaubwürdigkeit der Institution zusätzlich erschüttert.

Nicht zuletzt, weil wohl zum Beispiel die Drohung des früheren Kölner Generalvikars und jetzigen Erzbischofs von Hamburg, Stefan Heße, sich juristisch gegen eine Veröffentlichung zu wehren, Woelki daran gehindert haben könnte, das Münchner Gutachten zu präsentieren. In den letzten Wochen bemühte sich Woelki um Schadensbegrenzung. Am 7. März ließ er über das Kölner Portal domradio.de verlauten, dass er entschlossen sei, nach der Veröffentlichung Führungskräfte gegebenenfalls vorläufig von ihren Aufgaben zu entbinden. „Sofern es mich betrifft, habe ich bereits erklärt, dass ich mich den Ergebnissen der Untersuchung stellen werde“, sagte Woelki zudem. „Dasselbe erwarte ich aber auch von anderen.“ Vertuschung oder Mauschelei dürfe es in der Erzdiözese nicht mehr geben. „Zu dieser Haltung stehe ich.“ Zurücktreten kann Woelki übrigens nicht einfach. Laut Kirchenrecht kann er dem Papst den Amtsverzicht anbieten. Doch die Entscheidung würde dann im Vatikan getroffen.

Direkt im Anschluss an die morgige Pressekonferenz erhalten die Mitglieder des Betroffenenbeirats den ersten Einblick. Danach werde das Gutachten auf der Website der Erzdiözese veröffentlicht. In den Tagen nach der Veröffentlichung wollen Woelki, Generalvikar Markus Hofmann und Björn Gercke in verschiedenen Gremiensitzungen die Ergebnisse vorstellen, berichtete das Erzbistum Köln. Am 23. März sollen die ersten Konsequenzen aus dem Gutachten vorgestellt werden; erneut um 10 Uhr vor der Presse. Ab dem 25. März soll dann auch das bisher nicht veröffentlichte Gutachten der WSW zur Einsichtnahme ausliegen. Spätestens dann wird ans Licht kommen, worin sich die beiden Gutachten unterscheiden. Und warum Kardinal Woelki sich entschieden hat, das Papier der Münchner Kanzlei so lange geheim zu halten.

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