Jetzt fehlt, so spotten Kritiker im Internet, nur noch die Verordnung zur Definition eines Hoppel-Radius für den Osterhasen – dann ist fürs Fest alles geregelt. Im Ernst: Was gilt denn nun für die Ferien, die Feiertage und die Zeit danach? Ein Überblick.
Ostern: Gründonnerstag und Karsamstag werden doch keine Ruhetage. Die Läden öffnen, so weit sie nach Inzidenzwert dürfen. Kein Betrieb muss an diesem Tag schließen. Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag sind und bleiben Feiertage.
Private Kontakte: Für Ostern gibt es keine Sonderregel etwa für Treffen mit nahen Verwandten. In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 (das ist zum Beispiel derzeit München) dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. In Gegenden mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 (aktuell zum Beispiel Rosenheim und Dachau) sind Treffen nur mit einer einzigen weiteren Person erlaubt. Dort gilt dann auch eine Ausgangssperre ab 22 bis 5 Uhr. Gassigehen bleibt legal.
Der Einzelhandel: Künftig sollen Läden auch bei höheren Inzidenzen öffnen dürfen. Bis 10. April gilt: Eine öffnung mit Hygienekonzept, Maskenpflicht und Besucher-Obergrenze ist bis Inzidenz 50 möglich, darüber nur nach Terminvergabe. Ab dem Ende der Osterferien, also Montag, 12. April, gilt die Öffnung bis zur Inzidenz 100. Bei Inzidenzen über 100 bis 200 ist eine Terminbuchung zum Einkaufen notwendig. Dann braucht es auch einen negativen Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt ist. Die Schulen: Nach den Osterferien gibt es kaum Lockerungen für die Schulen. Es bleibt bei der Grundregel: Wechselunterricht für alle höheren Jahrgänge bei Inzidenz 50 bis 100. Über 100 gibt es Distanzunterricht. Ausnahmen: alle Abschlussklassen, die vierte Klasse der Grundschule und die 11. an Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen. Hier soll Wechselunterricht stattfinden. Ins Klassenzimmer darf aber nur, wer einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test hat oder in der Schule einen ablegt.
Die Kinderbetreuung: Sie bleibt geöffnet, über Inzidenz 100 gibt es eine Notbetreuung ohne große Hürden.
Nächste Schritte: Frühestens am 12. April, falls die Inzidenzen regional zwei Wochen unter 100 bleiben, sind Lockerungen möglich: Außengastronomie (mit höchstens 24 Stunden alten Tests), Theater, Konzerte, Sport innen und Kontaktsport außen. Unter 50 geht all das ohne Tests. cd