Diese Regeln gelten über Ostern in Bayern
Geschäfte sind heute und Karsamstag geöffnet – Kontaktbeschränkung – Gottesdienste möglich
München – Der große Fünf-Tage-Lockdown über Ostern ist zwar abgeblasen, doch auch so gelten über die Feiertage in Bayern die Regeln der sogenannten Notbremse. Das heißt, in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner werden bestehende Lockerungen wieder